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Baumkontrolle: Kontrolle und Beurteilung der Verkehrssicherheit an öffentlichen und privaten Bäumen

Die Kontrolle öffentlicher und privater Baumbestände durch unsere Baumkontrolleure:innen erfolgt auf der Grundlage der aktuellen FLL-Baumkontrollrichtlinien. Hierbei geht es zunächst um die visuelle Beurteilung von Bäumen in Form einer stufenweisen Verkehrssicherheitsüberprüfung, beginnend mit der Sichtkontrolle. Bei der Sichtkontrolle wird von den Baumkontrolleur:innen zwischen mechanischen Defektsymptomen (Wülste, Beulen, Risse und andere Anomalien) und biologischen Parametern (Vitalität, pilzliche oder tierische Schaderreger) unterschieden. Aus dem Beurteilungsergebnis leiten die Kontrolleur:innen weitere Maßnahmen, die notwendigen Kontrollintervalle oder bei Zweifeln an der Verkehrssicherheit weiterführende, eingehende Untersuchungen ab.

 

Wie oft sollten Bäume kontrolliert werden?

Spätestens alle 24 Monate sollten gesunde Bäume auf ihre Verkehrssicherkeit kontrolliert werden. Dieses Intervall kann sich verkürzen, wenn der Baum Auffälligkeiten z.B. in Form von Pilzfruchtkörpern oder mechanischen Defektsymptomen zeigt.

 

Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht?

Jede(r) Baumeigentümer:in muss der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Dies bedeutet, dass mindestens alle 24 Monate eine regelmäßige und dokumentierte Kontrolle des eigenen Baumbestands erfolgen muss.

 

Kennen Sie schon unser Baumkontroll-Abo?

Nach der Erstaufnahme Ihres Baumbestands kontrollieren wir im erforderlichen Intervall automatisch Ihren Baumbestand auf seine Verkehrssicherheit und legen ggfs. notwendige Maßnahmen fest.

 

Bitte nehmen Sie für weitere Fragen und Informationen rund um das Thema Baumkontrolle und/oder Baumkontroll-Abo direkten Kontakt mit uns auf.