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Wertermittlung an geschädigten Bäumen -          Methode Koch & Gehölzwertermittlung gemäß Hamburgischer Baumschutzverordnung

 

Schäden an Bäumen können, neben naturgegebenen, auch unterschiedliche andere Ursachen haben, z.B.: falsche, nicht dem Stand der Technik entsprechende Schnitte; Schäden durch Baumaßnahmen; allgemeine Schädigungen durch Dritte.

 

Nach dem Bewertungsverfahren der anerkannten Methode Koch ermitteln wir die Höhe der entstandenen Schadenssumme und geben eine Stellungnahme zur weiteren Vorgehensweise mit den geschädigten Bäumen ab.

 

Die Gehölzwertermittlung gemäß Hamburgischer Baumschutzverordnung findet ausschließlich im Bereich der Freien und Hansestadt Hamburg Anwendung. Sie erfolgt mittels Erfassungsbögen zur Berechnung des Ersatzbedarfs. Diesem Bewertungsmodell liegt ein Punktesystem zugrunde, welches eine detaillierte Bewertung von zu fällenden Bäumen ermöglicht. Diese Berechnung dient dazu, den finanziellen Wert der betroffenen Bäume zu ermitteln und eine entsprechende Ersatzpflanzung oder Ausgleichsmaßnahme zu planen.

 

Für nähere Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!